Ja! Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unsere E-Mail Adresse
get2.jobs@viennaairport.com.
Wenn Sie keinen Internetanschluss besitzen, schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte per Post.
Auf unserer Karriere-Website finden Sie unter Stellenausschreibungen immer unsere aktuellen Stellenangebote.
Die auf unserer Karriere-Website ausgeschriebenen Stellen sind immer tagesaktuell.
Nein. Wenn wir die vakante Stelle besetzt haben, veröffentlichen wir das Stellenangebot nicht mehr. Sie können sich also jederzeit auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.
Telefonisch sind wir leider, aufgrund unserer Telefoninterviews und persönlichen Bewerbungsgespräche, nur selten erreichbar.
Nach Absenden Ihrer Bewerbungsunterlagen, erhalten Sie nach erfolgter Prüfung Ihrer Bewerbung, in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Verständigung.
Überlegen Sie sich im Vorhinein, was Sie an der Stelle, an unserem Unternehmen interessant finden. Mit welchen Erfahrungen und Fähigkeiten, die Sie in die neue Position einbringen, uns überzeugen können.
Auch ein Blick auf unsere Website ist von Vorteil. Sie sind dann bestens informiert und bekommen auch ein Gefühl für unser Unternehmen.
In der Regel führen eine Führungskraft aus dem operativen Bereich und ein/e MitarbeiterIn der Personalabteilung das Vorstellungsgespräch.
Da wir alle Bewerbungen genau prüfen und unsere Entscheidung bezüglich einer Absage sorgfältig treffen, bitten wir Sie von einer erneuten Bewerbung für die gleiche Stelle Abstand zu nehmen.
Da jede Stelle eine andere Anforderung an die Bewerber stellt, kann die Entscheidung bei einer anderen Stelle durchaus zu Ihren Gunsten ausfallen.
Bitte senden Sie uns oder laden Sie alle Unterlagen hoch, die es uns ermöglichen ein umfassendes Bild von Ihnen machen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter unseren Bewerbungstipps.
Deutsch ist unsere Unternehmenssprache. Um bei der Grundausbildung und in der internen Kommunikation mit KollegInnen und Kunden erfolgreich zu sein, benötigen Sie gute Deutschkenntnisse.
Kenntnisse der englischen Sprache werden nicht vorausgesetzt, sind jedoch aufgrund des internationalen Arbeitsumfeldes sicher von Vorteil.
Alle Mitarbeiter werden bei der Ausstellung eines Flughafenausweises einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. EU Verordnung 300/2008 und dem LFG § 134a unterzogen und der Flughafenausweis wird nur ausgestellt, wenn laut BMVIT die Zuverlässigkeit gegeben ist.
Die Strafregisterbescheinigung stellt die Vorstufe zur persönlichen Sicherheitsüberprüfung dar.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in nicht älter als drei Monate sein.
Da der Flughafen Wien wächst und jedes Jahr mehr als 22 Millionen Passagiere diesen nutzen, erweitern wir die Angebote für unsere Kunden fortlaufend. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, sind wir laufend auf der Suche nach MitarbeiterInnen.